Sehr gut |
Mit „Sehr
gut“ sind Leistungen zu beurteilen, mit
denen der Schüler die nach Maßgabe des
Lehrplanes gestellten Anforderungen in
der Erfassung und in der Anwendung des
Lehrstoffes sowie in der Durchführung
der Aufgaben in weit über das
Wesentliche hinausgehendem Ausmaß
erfüllt und, wo dies möglich ist,
deutliche Eigenständigkeit
beziehungsweise die Fähigkeit zur
selbständigen Anwendung seines Wissens
und Könnens auf für ihn neuartige
Aufgaben zeigt. |
Gut |
Mit „Gut“
sind Leistungen zu beurteilen, mit denen
der Schüler die nach Maßgabe des
Lehrplanes gestellten Anforderungen in
der Erfassung und in der Anwendung des
Lehrstoffes sowie in der Durchführung
der Aufgaben in über das Wesentliche
hinausgehendem Ausmaß erfüllt und, wo
dies möglich ist, merkliche Ansätze zur
Eigenständigkeit beziehungsweise bei
entsprechender Anleitung die Fähigkeit
zur Anwendung seines Wissens und Könnens
auf für ihn neuartige Aufgaben zeigt. |
Befriedigend |
Mit
„Befriedigend“ sind Leistungen zu
beurteilen, mit denen der Schüler die
nach Maßgabe des Lehrplanes gestellten
Anforderungen in der Erfassung und in
der Anwendung des Lehrstoffes sowie in
der Durchführung der Aufgaben in den
wesentlichen Bereichen zur Gänze
erfüllt; dabei werden Mängel in der
Durchführung durch merkliche Ansätze zur
Eigenständigkeit ausgeglichen. |
Genügend |
Mit
„Genügend“ sind Leistungen zu
beurteilen, mit denen der Schüler die
nach Maßgabe des Lehrplanes gestellten
Anforderungen in der Erfassung und in
der Anwendung des Lehrstoffes sowie in
der Durchführung der Aufgaben in den
wesentlichen Bereichen überwiegend
erfüllt. |
Nicht
genügend |
Mit „Nicht
genügend“ sind Leistungen zu beurteilen,
mit denen der Schüler nicht einmal alle
Erfordernisse für die Beurteilung mit
„Genügend“ erfüllt. |